Category Archives: Allgemein

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Verleihung des Sportabzeichen

Kategorie: Allgemein

 

Liebe Teilnehmer*innen am Sportabzeichen,

 

unsere diesjährige Verleihung des Sportabzeichens findet am 26. März statt.

Hierzu laden wir Euch herzlich zu einer kleinen Feierstunde mit einem gemeinsamen Frühstück in die

Gaststätte „Wehdehof“/Tepe ein.

Beginn der Veranstaltung ist 9:30 Uhr.

Kostenbeteiligung der Teilnehmer am Sportabzeichen beträgt 7,00 €, für Begleitpersonen/Partner 13,90 €.

Anmeldungen sind bis zum 23.03.2022 unter kontakt@tuszetel.de oder Tel.: 04453-6896 möglich.

Wir freuen uns auf Euch

Euer Orga-Team


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Neue Corona-Verordnung

Kategorie: Allgemein

Liebe Mitarbeitende des TuS,
seit heute (Freitag, 4.3.2022) gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (bis einschl. 19. März 2022).
Für den Sportbetrieb gilt:
1. Für den Zugang zur Sportanlage gibt es keine Einschränkungen mehr; alle dürfen kommen: Geimpfte, Genesene; Ungeimpfte (auch ohne Test).

  1. In Innenräumen gilt Maskenpflicht (FFP2), außer beim Sporttreiben.
    3. Unser vereinseigenes Hygienekonzept (Stand: 4.3.2022; s. Anlage) mit den entsprechenden Vorgaben (Abstand Maske Hygiene Lüften) gilt weiterhin.

 

Viel Spaß beim Sport!    Bleibt gesund!

Gerold Wilksen

Hygienebeauftragter

Hygienekonzept TuS Zetel Stand 4.3.2022[6942]


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Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel Stand: 24.02.2022

Kategorie: Allgemein

Hygienekonzept TuS Zetel Stand 24.2.2022[6787]Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel
Stand: 24.2.2022

Grundlagen für den Sportbetrieb im TuS Zetel sind:
die Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23.2.2022
Das Hygienemerkblatt des Landkreises Friesland für den Sportbetrieb im LK Friesland
sportartspezifische Übergangsregeln der Landesfachverbände;
die 10 Leitplanken des DOSB

Über die oben beschriebenen Grundlagen hinaus gelten für die Sportausübung im TuS Zetel folgende allgemeinen Grundsätze unabhängig vom Vorliegen einer Warnstufe:

1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist Übungsleitern/Übungsleiterinnen das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Sporteinheit sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.

2. Jede/r Teilnehmende erklärt, dass er/sie über die entsprechenden Vorgaben und Hygienemaßnahmen belehrt worden ist und sich daran halten wird. Verweigert er/sie die Unterschrift, kann er/sie nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen von Corona dürfen die Sportstätte nicht betreten.

3. Für den Zugang zu den Sportanlagen gelten für alle Personen (Sportler*innen; Übungsleiter*innen, Zuschauer*innen) folgende Regeln:
3G für drinnen und draußen (3G bedeutet: geimpft, genesen oder aktuell getestet)
drinnen: FFP2-Maske, außer beim Sportreiben oder im Sitzen
4. Übungsleiter*innen sind verpflichtet, den entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern.

5. Jeder Teilnehmer hat möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, auch vor und nach der Übungseinheit. Der /Die Übungsleiter*in gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportanlage nacheinander, ohne Warteschlangen und unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m erfolgt.

6. Der/Die Übungsleiter*in führt unabhängig vom Vorliegen einer Warnstufe eine Anwesenheitsliste mit folgenden Angaben:
– Name des Vereins und Name der Trainingsgruppe;
– Uhrzeit und Datum der Nutzung;
– Namen, Adresse und Telefonnummer der Teilnehmenden;
– Bestätigung der durchgeführten Desinfektion;
– Unterschrift des/der verantwortlichen Übungsleiters/Übungsleiterin.
Der/Die Übungsleiter*in weist die Teilnehmenden auf die geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften hin. Er/Sie ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.

7. Vor und nach der Sporteinheit muss eine FFP2-Maske getragen werden. Während der Stunde kann die Maske abgelegt werden.

8. Der Sport wird möglichst kontaktfrei durchgeführt. Zweikämpfe, Hilfestellungen und Partnerübungen sind zu unterlassen. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen usw. wird komplett verzichtet.

9. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet. Bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Sporthalle durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

10. Umkleidekabinen und Duschräume können unter Wahrung der allgemeinen Regeln benutzt werden.

11. Toiletten dürfen unter Beachtung der Hygienevorschriften benutzt werden. Die Reinigung erfolgt unmittelbar durch den Benutzer. Mittel dafür stehen im Toilettenraum bereit.

12. Jeder Teilnehmende bringt nach Möglichkeit seine eigenen Handtücher und Matten mit. Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.

13. Geräteräume werden nur von den Übungsleitern/Übungsleiterinnen betreten.

14. Sämtliche vom Verein bereitgestellten Geräte werden gereinigt und desinfiziert.
Für das TuS-Forum gilt: Desinfektionsmittel werden im Geräteraum deponiert.

15. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln durch den gekennzeichneten Ausgang.

16. Nach der Übungsstunde lüften die Übungsleiter*innen die genutzten Räumlichkeiten und desinfizieren die benutzen Türklinken. Dafür muss eine ausreichende Pause eingeplant werden, um einen reibungslosen Gruppenwechsel zu gewährleisten.

17. Als Coronabeauftragter ist Gerold Wilksen benannt.

Dieses Hygienekonzept kann je nach Bedarf und geltender Vorschriften modifiziert werden.
Es dient als Vorlage für gruppenspezifische Konzepte der jeweiligen Sportgrup


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Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel

Kategorie: Allgemein

 

 

 

Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel
Stand: 27.1.2022

Grundlagen für den Sportbetrieb im TuS Zetel sind:

  • die Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1.2022
  • Das Hygienemerkblatt des Landkreises Friesland für den Sportbetrieb im LK Friesland vom
    1.2022
  • sportartspezifische Übergangsregeln der Landesfachverbände;
  • die 10 Leitplanken des DOSB

Über die oben beschriebenen Grundlagen hinaus gelten für die Sportausübung im TuS Zetel folgende allgemeinen Grundsätze unabhängig vom Vorliegen einer Warnstufe:

  1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist Übungsleitern/Übungsleiterinnen das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Sporteinheit sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
  2. Jede/r Teilnehmende erklärt, dass er/sie über die entsprechenden Vorgaben und Hygienemaßnahmen belehrt worden ist und sich daran halten wird. Verweigert er/sie die Unterschrift, kann er/sie nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen von Corona dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  3. Für den Zugang zu den Sportanlagen gelten für alle Personen (Sportler*innen; Übungsleiter*innen, Zuschauer*innen) folgende Regeln:
    Ab Warnstufe 1:
    2G bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden;
    3G im Außenbereich;
    Ausnahme: 2G und 3G gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
    Ab Warnstufe 2:
    2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Außenbereich;
    optional 2G bei Begrenzung auf 10m2 pro Person (24/Hallendrittel; 15/Forum)
    2G im Außenbereich
    Ausnahme: 2G und 2Gplus gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
    Ab Warnstufe 3:
    2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Außenbereich;
    optional 2G bei Begrenzung auf 10m2 pro Person(24/Hallendrittel; 15/Forum) ;
    Ausnahme: 2G und 2Gplus gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  4. Übungsleiter*innen sind verpflichtet, den entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern.
  5. Jeder Teilnehmer hat möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, auch vor und nach der Übungseinheit. Der /Die Übungsleiter*in gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportanlage nacheinander, ohne Warteschlangen und unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m erfolgt.
  6. Der/Die Übungsleiter*in führt unabhängig vom Vorliegen einer Warnstufe eine Anwesenheitsliste mit folgenden Angaben:
    – Name des Vereins und Name der Trainingsgruppe;
    – Uhrzeit und Datum der Nutzung;
    – Namen, Adresse und Telefonnummer der Teilnehmenden;
    – Bestätigung der durchgeführten Desinfektion;
    – Unterschrift des/der verantwortlichen Übungsleiters/Übungsleiterin.
    Der/Die Übungsleiter*in weist die Teilnehmenden auf die geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften hin. Er/Sie ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.
  7. Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während der Stunde kann die Maske abgelegt werden.
  8. Der Sport wird möglichst kontaktfrei durchgeführt. Zweikämpfe, Hilfestellungen und Partnerübungen sind zu unterlassen. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen usw. wird komplett verzichtet.
  9. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet. Bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Sporthalle durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  10. Umkleidekabinen und Duschräume können unter Wahrung der allgemeinen Regeln benutzt werden.
  11. Toiletten dürfen unter Beachtung der Hygienevorschriften benutzt werden. Die Reinigung erfolgt unmittelbar durch den Benutzer. Mittel dafür stehen im Toilettenraum bereit.
  12. Jeder Teilnehmende bringt nach Möglichkeit seine eigenen Handtücher und Matten mit. Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
  13. Geräteräume werden nur von den Übungsleitern/Übungsleiterinnen betreten.
  14. Sämtliche vom Verein bereitgestellten Geräte werden gereinigt und desinfiziert.
    Für das TuS-Forum gilt: Desinfektionsmittel werden im Geräteraum deponiert.
  15. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln durch den gekennzeichneten Ausgang.
  16. Nach der Übungsstunde lüften die Übungsleiter*innen die genutzten Räumlichkeiten und desinfizieren die benutzen Türklinken. Dafür muss eine ausreichende Pause eingeplant werden, um einen reibungslosen Gruppenwechsel zu gewährleisten.

Als Coronabeauftragter ist Gerold Wilksen benannt.

Dieses Hygienekonzept kann je nach Bedarf und geltender Vorschriften modifiziert werden.
Es dient als Vorlage für gruppenspezifische Konzepte der jew


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Sportbetrieb startet nach Weihnachtspause

Kategorie: Allgemein

Sportbetrieb startet

Ab Montag, 10.01.2022 starten wir nach der Weihnachtspause mit dem Sportbetrieb in allen Gruppen.

Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Übungsleiter. Die Vorlage eines gültigen Impfnachweises und

das Tragen einer FFP2 Maske ist beim betreten der Sportstätten zwingend erforderlich.

Weitere Informationen:

Dienstags, zu den Bürozeiten: 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr unter 04453-6896


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Frohe Weihnachten

Kategorie: Allgemein

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitarbeiter*innen,

ein ungewöhnliches Sportjahr 2021 neigt sich dem Ende und wir blicken hoffnungsvoll auf das kommende Jahr.

Die Corona-Pandemie hat uns allen sehr viel abverlangt und unseren Sportverein teilweise zum Stillstand gezwungen.

Schlagwörter wie Hygienekonzept, Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung, die Kontaktbeschränkungen und immer wieder neuen Verordnungen haben unser Leben geprägt.

Viele von euch spüren in diesen angespannten Zeiten, wie wichtig ihnen die sportlichen Aktivitäten, die Gemeinschaft in den Sportgruppen und auch die Gespräche am Rande sind.

Durch gut entwickelte Konzepte nach Vorgaben der behördlichen Auflagen und der Umsetzung durch unsere sehr engagierten Übungsleiter*innen ist es dem TuS Zetel gelungen den Sportbetrieb – wenn auch mit Einschränkungen – im Jahr 2021 fast durchgängig stattfinden zu lassen. Wir hoffen sehr, dass wir im nächsten Jahr alle wieder gemeinsam aktiv Sport treiben können und freuen uns darauf euch in den Sportstunden wiederzusehen.

Wenn auch das Corona-Virus uns noch einige Zeit beschäftigen wird und unsere Gesellschaft nachhaltig verändert hat, ist es wichtig für uns alle, dass wir mit Mut und Zuversicht in die Zukunft schauen, die Herausforderung annehmen und versuchen gemeinsam diese zu bewältigen.

Wir sagen Danke im Namen des Vorstandes und des gesamten Teams des TuS Zetel für eure Unterstützung und die Treue zum Verein.

Wir wünschen euch allen ein friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022, vor allem Gesundheit!

Für den Vorstand: Anette Döring-Schulte

 


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Großer Jubel beim TuS Zetel Radsporttreff zum Jahresende

Kategorie: Allgemein, Radsport

Großer Jubel beim TuS Zetel Radsporttreff zum Jahresende

Ein turbulentes Jahr mit vielen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie mit ständig wechselnden Verhaltensregeln liegt nun hinter uns.

Trotz aller Widrigkeiten ist unsere Gruppe, Hobby- & Verbandfahrer *innen, bei der Stange geblieben und hat insgesamt tausende Kilometer durch das beschauliche Friesland und um zu abgefahren.

Darüber hinaus haben 5 von 9 beim Radsportverband Niedersachen (RSV NDS) gemeldeten Sportler *innen die Mindestpunktzahl für das Rad-Touren-Fahren (RTF) im Jahr 2021 überschritten und die entsprechenden Wertungskarten eingereicht.

Zum Verständnis:

Radsportler *innen erhalten nach Abfahren im BDR-Breitensportkalender ausgeschriebener RTF als Tagesveranstaltung oder ganzjährlich fahrbare Routen, den sogenannten Permanenten-RTF, entsprechende Punkte.

Hier nun die guten Platzierungen des TuS Zetel Radsporttreff für den

RSV NDS Bezirk Weser-Ems im Jahr 2021:

 Klasse Damen III

  1. Platz (von 10) Gabriele Menne-Zabel 26 Punkte        980 gefahrene Km

Junioren

  1. Platz (von 5) Florian Weyerts 30 Punkte        1134 gefahrene Km

Herren I                    

  1. Platz (von 5) Joachim Bücker 36 Punkte        1370 gefahrene Km

Herren II                   

  1. Platz (von 17) Ingo Roßkamp 26 Punkte        987 gefahrene Km

Herren III

  1. Platz (von 14) Michael Olbrich 45 Punkte        1749 gefahrene Km

Vereinswertung Frauen

  1. Platz (von 6) TuS Zetel 26 Punkte        980 gefahrene Km

Gewertet werden die besten drei Fahrerinnen je Verein

 Vereinswertung Herren

  1. Platz (von 9) TuS Zetel 137 Punkte       5240 gefahrene Km

Gewertet werden die besten sechs Fahrer je Verein

Als Übungsleiter des Radsporttreffs möchte ich mich bei allen Mitgliedern (Hobby- und Verbandfahren *innen) und bei allen Gastfahren *innen herzlich bedanken.

Euer tolles Engagement in der zurückliegenden Saison hat die oben genannten Erfolge erst möglich gemacht.

Das Fahren in der Gruppe mit Euch hat mir sehr viel Freude bereitet!

Vielen Dank dafür!

Zetel, 16.12.2021

Joachim Bücker

 

 


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Nikolauslauf der Leichtathleten

Kategorie: Allgemein

Leichtathleten*innen veranstalten Nikolauslauf

Viel Spaß hatten die jungen Leichtathleten*innen am Nikolaustag im Stadion.

Nachdem der TuS entschieden hat, die Sporthallen auf Grund der steigenden Inzidenzen und den damit verbundenen Einschränkungen vorübergehend für den Sportbetrieb zu schließen, haben wir unser Leichtathletiktraining wieder nach draußen verlegt. Selbst Regen, Schnee und Kälte konnte die jungen Athleten*innen nicht stoppen.

Am Jahresabschlusstraining nahmen dann am Nikolaustag, bei winterlichen Temperaturen, 40 Kinder zwischen 5 und 11 Jahren, ab 16:00 Uhr an einem Nikolaus-Hindernislauf teil. Auf der Stadionrunde mussten diverse Hindernisse überlaufen werden. Bei einer Zeitvorgabe von 30 Minuten konnten die Kinder ihr Tempo selbst wählen und auch die Anzahl der Runden selbst bestimmen. So wurden zwischen drei und neun Runden bewältigt. Am Schluss der Veranstaltung erhielt jedes Kind eine Medaille und einen Stutenkerl.

Für die Athleten*innen ab 12 Jahre galt es eine Endlosstaffel zu laufen. Auch hier waren alle sehr motiviert.  Zur Belohnung gab es am Ende der Trainingseinheit das traditionelle Pizzaessen. Mit dieser Aktion verabschieden sich die Leichtathleten*innen in die Winterpause.

Beginn des neuen Trainingsjahres ist Montag, der 10. Januar 2022 zu den gewohnten Zeiten in der Großraumsporthalle.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. „Bleibt gesund“

Anette

 


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Vorübergehende Einstellung des Sportbetriebes

Kategorie: Allgemein

Liebe Sportler*innen und Mitarbeiter*innen,

die derzeitige Coronalage fordert uns immer wieder aufs Neue. Mit steigender Inzidenz und Hospitalisierung wird ab Samstag, 27.11.2021, für den Sportbetrieb die 2G+ Regel eingeführt – d.h. wir müssen nicht nur den Impfstatus kontrollieren, sondern auch einen aktuellen Testnachweis, sowohl der Übungsleiter*innen, der Helfer*innen und Mitarbeiter*innen und Sportler*innen einfordern. Eine große Verantwortung und ein immenser Aufwand für uns alle. Daher haben wir im Vorstand und in Absprache mit unserem Hygienebeauftragten Gerold Wilksen entschieden, dass wir den Sportbetrieb vorübergehend einstellen.

Die Aussetzung des Sportbetriebes gilt ausschließlich für den Innenbereich. Übungsleiter*innen, die ihre Übungs- / Trainingsstunden nach außen verlegen, können unter Berücksichtigung der 2G- Regel, Einhaltung des Abstandes und einer Mund-Nasenbedeckung beim Betreten und Verlassen der Sportstätte auch weiterhin ihren Sport anbieten.

Heimspiele im Ligabetrieb (Tischtennis und Basketball) sind unter Berücksichtigung der 2G+ Regel möglich. Diese gilt sowohl für Trainer, Spieler als auch für Zuschauer.

Wir informieren, sobald es eine Lockerung der Regel gibt.

Bleibt gesund und wir hoffen auf Euer Verständnis

Anette Döring-Schulte                                                                                                                                                                                                                                 1.Vorsitzende

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Zusatz des KSB

A.)         Weitergehende Anordnungen für den Landkreis Friesland (2G-Plus):

  1. Ab dem 27.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme von Leistungen der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Betriebe auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine gültige negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen können:
  2. a) Gastronomiebetriebe (§ 9 Nds. Corona-Verordnung) einschließlich Diskotheken, Clubs und  Shisha-Bars oder ähnliche Einrichtungen (§ 12 Nds. Corona-Verordnung); § 9 Absätze 6 und 7 Nds. Corona-Verordnung gelten entsprechend.

 

  1. b) Die Nutzung einer Beherbergungsstätte (§ 8b Nds. Corona-Verordnung).

 

  1. c) Die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahmen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahmen Dienstleistungen (§ 8a Nds. Corona-Verordnung).
  2. d) Innenraum von Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie    Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern (§ 8b Nds. Corona-Verordnung).
  3. e) Museen, Theater, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen (mit Ausnahme von Bibliotheken), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (§ 8 Nds. Corona-Verordnung).
  4. Ab dem 27.11.2021 ist die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 15 gleichzeitig anwesenden Personen, auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen kann. § 8 Absatz 3 Nds. Corona-VO gilt entsprechend.
  5. Ab dem 27.11.2021 dürfen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt i.S.v. § 11b Nds. Corona-Verordnung Bewirtungsleistungen und Leistungen von Fahrgeschäften nur gegenüber Personen erbracht und von Personen entgegengenommen werden, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona- Verordnung vorlegen können. Diese Beschränkung ist durch geeignete Maßnahmen im Sinne von § 11 b Absatz 4 Nr. 3 Nds. Corona-Verordnung oder vergleichbare Maßnahmen zu kontrollieren.
  6. Soweit in den aufgezählten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen nur Personen anwesend sind, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen können, ist dennoch eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 4 Corona-Verordnung zu tragen und der Abstand im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz  Corona-Verordnung untereinander einzuhalten. § 8 Absatz 7 Nds. Corona-Verordnung ist auf die Regelungen der Ziffern B.) Nr. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
  7. Ausnahmen von den genannten Anordnungen:
    Die Regelungen nach B.) Nummer 1 bis 3 gelten nicht
    a) für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und
    b) für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen können oder dürfen.
    Die hier unter Nr. 5 b) genannten Personen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen,
    soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

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Wir wünschen allen ein schönes Wochenende und bleibt weiterhin gesund.

Euer Team vom KSB Friesland e.V.

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Zusatz des Hygienebeauftragten des TuS Zetel:

Die o.a. Verordnungen gelten immer nur für eine bestimmte Zeit. Je nach Infektionslage können Warnstufen zurückgenommen werden oder verschärft werden.

Daher gilt für uns: Täglich über die Entwicklung innformieren.

Wir alle finden diese neuen Beschränkungen nicht schön für den Verein, aber wir haben keine andere Wahl.
Bitte denkt dran, eure Teilnehmer*innen rechtzeitig über die aktuelle Lage zu informieren.
Bleibt gesund!
LG Gerold

 


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