Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel

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Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel

Kategorie: Allgemein

 

 

 

Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TuS Zetel
Stand: 27.1.2022

Grundlagen für den Sportbetrieb im TuS Zetel sind:

  • die Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1.2022
  • Das Hygienemerkblatt des Landkreises Friesland für den Sportbetrieb im LK Friesland vom
    1.2022
  • sportartspezifische Übergangsregeln der Landesfachverbände;
  • die 10 Leitplanken des DOSB

Über die oben beschriebenen Grundlagen hinaus gelten für die Sportausübung im TuS Zetel folgende allgemeinen Grundsätze unabhängig vom Vorliegen einer Warnstufe:

  1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist Übungsleitern/Übungsleiterinnen das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Sporteinheit sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
  2. Jede/r Teilnehmende erklärt, dass er/sie über die entsprechenden Vorgaben und Hygienemaßnahmen belehrt worden ist und sich daran halten wird. Verweigert er/sie die Unterschrift, kann er/sie nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptomen von Corona dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  3. Für den Zugang zu den Sportanlagen gelten für alle Personen (Sportler*innen; Übungsleiter*innen, Zuschauer*innen) folgende Regeln:
    Ab Warnstufe 1:
    2G bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden;
    3G im Außenbereich;
    Ausnahme: 2G und 3G gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
    Ab Warnstufe 2:
    2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Außenbereich;
    optional 2G bei Begrenzung auf 10m2 pro Person (24/Hallendrittel; 15/Forum)
    2G im Außenbereich
    Ausnahme: 2G und 2Gplus gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
    Ab Warnstufe 3:
    2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Außenbereich;
    optional 2G bei Begrenzung auf 10m2 pro Person(24/Hallendrittel; 15/Forum) ;
    Ausnahme: 2G und 2Gplus gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  4. Übungsleiter*innen sind verpflichtet, den entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern.
  5. Jeder Teilnehmer hat möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, auch vor und nach der Übungseinheit. Der /Die Übungsleiter*in gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportanlage nacheinander, ohne Warteschlangen und unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m erfolgt.
  6. Der/Die Übungsleiter*in führt unabhängig vom Vorliegen einer Warnstufe eine Anwesenheitsliste mit folgenden Angaben:
    – Name des Vereins und Name der Trainingsgruppe;
    – Uhrzeit und Datum der Nutzung;
    – Namen, Adresse und Telefonnummer der Teilnehmenden;
    – Bestätigung der durchgeführten Desinfektion;
    – Unterschrift des/der verantwortlichen Übungsleiters/Übungsleiterin.
    Der/Die Übungsleiter*in weist die Teilnehmenden auf die geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften hin. Er/Sie ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.
  7. Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während der Stunde kann die Maske abgelegt werden.
  8. Der Sport wird möglichst kontaktfrei durchgeführt. Zweikämpfe, Hilfestellungen und Partnerübungen sind zu unterlassen. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen usw. wird komplett verzichtet.
  9. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet. Bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Sporthalle durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  10. Umkleidekabinen und Duschräume können unter Wahrung der allgemeinen Regeln benutzt werden.
  11. Toiletten dürfen unter Beachtung der Hygienevorschriften benutzt werden. Die Reinigung erfolgt unmittelbar durch den Benutzer. Mittel dafür stehen im Toilettenraum bereit.
  12. Jeder Teilnehmende bringt nach Möglichkeit seine eigenen Handtücher und Matten mit. Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
  13. Geräteräume werden nur von den Übungsleitern/Übungsleiterinnen betreten.
  14. Sämtliche vom Verein bereitgestellten Geräte werden gereinigt und desinfiziert.
    Für das TuS-Forum gilt: Desinfektionsmittel werden im Geräteraum deponiert.
  15. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln durch den gekennzeichneten Ausgang.
  16. Nach der Übungsstunde lüften die Übungsleiter*innen die genutzten Räumlichkeiten und desinfizieren die benutzen Türklinken. Dafür muss eine ausreichende Pause eingeplant werden, um einen reibungslosen Gruppenwechsel zu gewährleisten.

Als Coronabeauftragter ist Gerold Wilksen benannt.

Dieses Hygienekonzept kann je nach Bedarf und geltender Vorschriften modifiziert werden.
Es dient als Vorlage für gruppenspezifische Konzepte der jew


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