Neue Corona-Verordnung
Kategorie: AllgemeinLiebe Mitarbeitende des TuS,
seit heute (Freitag, 4.3.2022) gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (bis einschl. 19. März 2022).
Für den Sportbetrieb gilt:
1. Für den Zugang zur Sportanlage gibt es keine Einschränkungen mehr; alle dürfen kommen: Geimpfte, Genesene; Ungeimpfte (auch ohne Test).
- In Innenräumen gilt Maskenpflicht (FFP2), außer beim Sporttreiben.
3. Unser vereinseigenes Hygienekonzept (Stand: 4.3.2022; s. Anlage) mit den entsprechenden Vorgaben (Abstand Maske Hygiene Lüften) gilt weiterhin.
Viel Spaß beim Sport! Bleibt gesund!
Gerold Wilksen
Hygienebeauftragter