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Erste gemeinsame Ausfahrt 2021

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Nach langer Durststrecke starteten wir unsere gemeinsamen Ausfahrten am Sonntag, den 30.05.2021 bei bester Wetterlage.
Wir folgten einer Einladung des RSV Edewecht und nahmen an der nachgeholten Nicolaus-Permanenten 2020 mit fünf Teilnehmern teil. Diese Tour wurde in Form einer Sternfahrt durchgeführt und den Teilnehmern wurden jeweils 2 Punkte in der RTF-Wertungskarte bescheinigt. Insgesamt fuhren wie gute 90 km in ca. 3,5 Stunden.
Alle Teilnehmer natürlich mit positiver Stimmung und negativem Corona-Test.

Das Foto zeigt die Teilnehmer Michael Olbrich, Henning Janssen, Florian Weyerts, Stephan Hinrichs und Joachim Bücker bei einer kurzen Pause an der Kontrollstelle in Edewecht.

Mit Wegfall der Testpflicht und anhaltender guter Wetterlage wird sich die Teilnehmerzahl auch wieder in den zweistelligen Bereich einpendeln.


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Gewinner*innen der Fotoausschnitt-Rallye stehen fest

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Gewinner*innen der Fotoausschnitt-Rallye stehen fest

Unsere Mitmachaktion ist abgeschlossen und die Gewinner*innen stehen fest.

Geburtstagskind und Glücksfee Lotta Wien hat unter Aufsicht des Orga-Teams alle Gewinner*innen gezogen. Zu gewinnen gab es eine Jahresmitgliedschaft im TuS Zetel, Freikarten für das Naturschwimmbad, Gutscheine des „Sozialen Kaufhauses“, des „Schuh und Sporthaus Röbke“, des „Mark 4-Eis“, personalisierte Handtücher der Fa. „Deko-Meisje“, Gymnastikbälle, Trinkflaschen (Meinen-Porzellan), Gymnastikbänder, ein Boule-Set (Lübben schreiben-spielen-lesen), ein Wikinger-Schach Spiel, ein Hula-Hoop-Reifen, ein Türreck, eine Sporttasche, ein Badminton Spiel und Überraschungstaschen.

Alle Gewinner wurden benachrichtigt und sind eingeladen am kommenden Samstag, 12. Juni 2021 ihren Gewinn im TuS Forum abzuholen.

Wir bedanken uns bei den fast 600 Teilnehmern und den Spendern der zu gewinnenden Preise sowie bei allen Geschäften, die bereit waren Karten auszulegen.

 

Geburtstagskind und Glücksfee Lotta Wien


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Wiederaufnahme des Sportbetriebes

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Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Die aktuelle Inzidenzzahl im Landkreis Friesland lässt eine sofortige Wiederaufnahme des Sportbetriebs im TuS Zetel zu.
Der Sportbetrieb kann ohne besondere Einschränkungen, allerdings mit Hygienekonzept aufgenommen werden, solange die Inzidenzzahl unter 35 bleibt.      Es besteht keine Testpflicht. Alle Teilnehmer*innen der jeweiligen Sportgruppen können sich bei ihren Übungsleitern*innen über den Beginn des Übungsbetriebes informieren. Neue Teilnehmer*innen sind immer herzlich willkommen.

Die Geschäftsstelle des TuS Zetel, Danziger Str. 25 ist dienstags von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr geöffnet und unter Tel.: 04453-6896 zu erreichen und steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.                                                                                                                                                                      Allen Mitgliedern*innen ein „Herzliches Dankeschön“ für die Unterstützung. Der TuS Zetel freut sich, dass es jetzt endlich wieder losgeht.

 

Hygienekonzept TuS Zetel 31. Mai 2021

 

 


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Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab Montag, 10. Mai 2021

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Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung zur Umsetzung der ersten Lockerungsschritte ab Montag, 10.Mai 2021

Seit Montag, 10. Mai 2021 gelten die folgenden Änderungen in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung:

Die jetzt anstehenden Lockerungen basieren auf den folgenden drei elementaren Grundsätzen:

Draußen ist sicherer als drinnen!
Risikominimierung durch deutliche Ausweitung der Testpflichten!
Für alle gilt weiterhin: Abstand halten und Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung!

Hier die wichtigsten Änderungen im Bereich Sport:

Kontaktbeschränkungen
Seit Sonntag, dem 9 Mai werden durch Bundesrecht Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport). Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.

In allen Landkreisen gilt seit Montag, 10. Mai 2021 bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 im Bereich Sport:
a) Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesenen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport!
b) Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich.
c) Übungsleiter*innen und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein; die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.

Was sonst noch wichtig ist:

Soweit für den Bereich Sport Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist
a) in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
b) Zulässig ist jedoch auch eine Testung direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung.
c) Und schließlich können unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb von 24 Stunden beliebig oft verwendet werden.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen
jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise.

Die inhaltlichen Änderungen in der CoronaVerordnung sind am Montag, 10. Mai 2021 in Kraft getreten. Sie gelten zunächst bis zum 30. Mai 2021.

G. Wilksen
1. Vorsitzender

 


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Fotoausschnitt-Rallye

Kategorie: Allgemein

 

Fotoausschnitt-Rallye durch Zetel

Eine Mitmachaktion des TuS Zetel e.V.

Der TuS Zetel hat sich für seine Mitglieder und die, die es vielleicht einmal werden möchten, zu Zeiten, in dem der Sportbetrieb nur sehr eingeschränkt stattfinden kann, etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Vom 1. bis zum 31 Mai gibt es eine tolle Mitmachaktion, eine Fotoausschnitt-Rallye. Mitmachen kann jeder, von klein bis groß, von jung bis alt. Wir möchten Zetel in Bewegung bringen!

Alle, die sich etwas in Zetel auskennen, ein gutes Auge fürs Detail und somit aus einem kleinen Bildausschnitt ein Objekt oder Bauwerk erkennen können, sind bei dieser Aktion genau richtig.  Auf einer Teilnehmerkarte müssen sechs Fotoausschnitte von Gebäuden oder Objekten in Zetel zugeordnet werden. Um sicherzustellen, dass der Teilnehmer vor Ort war, muss zusätzlich eine Frage zum Gebäude, oder zur Skulptur beantwortet werden.

Alle Objekte befinden sich in einem Radius von ca. 2,5 km rund um den Zeteler Ortskern.

Also, beim nächsten Familien-Spaziergang, der nächsten Fahrradtour oder auch beim Walken und Laufen: „Augen auf“!

Objekte gefunden? – dann auf der Rückseite der Teilnehmerkarte die Fragen beantworten und die ausgefüllte und abgetrennte Karte in die Postkästen des TuS Forums, Danziger Straße 25 oder der Gemeinde Zetel am Rathaus einwerfen. Einsendeschluss ist der 1. Juni 2021.

Jede ausgefüllte Karte nimmt an einer Verlosung teil. Ausgelost werden sportspezifische Preise, wie eine Jahresmitgliedschaft im TuS Zetel, Freikarten für das Naturschwimmbad, Outdoor-Spiele und vieles mehr.

Mindestens drei Objekte sollten gefunden werden, um an der Verlosung teilzunehmen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Der TuS Zetel übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und sonstige Schadensfälle jeglicher Art. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnehmerkarten gibt es ab Freitag, 30.04.2021 hier: TuS Forum, Volksbank, Buchhandlung  Lübben, Soziales Kaufhaus, Radwechsel, Blumen Focken und im Mark4

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg, Spaß und natürlich Bewegung!

Logo

Anette Döring-Schulte


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Sportbetrieb bleibt eingeschränkt bis 9. Mai 2021

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Zetel, den 18.4. 2021

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

hiermit informiere ich euch darüber, dass das Land Niedersachsen die „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Cov-2 vom 30. Oktober 2020“ bis zum 9. Mai 2021 verlängert hat.

Das bedeutet für uns, dass wir unseren Vereinssport (Sportausübung in normaler Gruppenstärke unter Anleitung eines Übungsleiters/einer Übungsleiterin) weiterhin noch nicht wieder anbieten dürfen. Das tut uns sehr leid.

Es gelten weiterhin folgende Grundsätze:
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist nur zulässig, wenn
1. diese kontaktlos mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen
Haushalts erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

(Quelle: Hygiene-Merkblatt des LK Friesland im Zusammenhang mit der Öffnung der Sportstätten für die Nutzung durch Vereine vom 27.3.2021)

Es gibt folgende Ausnahmen:
A.  für Kinder- und Jugendsport:
Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel,
ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, sind zur Sportausübung durch Kinder und
Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig.
B. Tischtennis
TT-Spielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Tische aufgestellt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die TT-Platte.
C. Badminton

Badmintonspielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Felder bespielt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die eingezeichneten Badmintonfelder.

 

Unser Ziel war und ist weiterhin, alles Erdenkliche für die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter*innen zu tun. Daher werden wir kein Risiko eingehen durch vorschnelle Öffnungen.

Wie sehen unsere weiteren Öffnungsschritte aus?
Öffnungsschritte sind abhängig von einer stabilen Inzidenz; das bedeutet: von den Vorgaben des Landes sowie des Landkreises.

Wie melden uns, wenn es konkrete Lockerungen gibt.

Bleibt gesund!

Für den Vorstand:
Gerold Wilksen


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Lockdown verlängert bis zum 18. April 2021

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Zetel, den 28. März 2021

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

hiermit informiere ich euch darüber, dass das Land Niedersachsen die „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Cov-2 vom 30. Oktober 2020“ bis zum 18. April verlängert hat.

Das bedeutet für uns, dass wir unseren Vereinssport (Sportausübung in normaler Gruppenstärke unter Anleitung eines Übungsleiters/einer Übungsleiterin) weiterhin noch nicht wieder anbieten dürfen. Das tut uns sehr leid.

Es gelten weiterhin folgende Grundsätze:
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist nur zulässig, wenn
1. diese kontaktlos mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen
Haushalts erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

(Quelle: Hygiene-Merkblatt des LK Friesland im Zusammenhang mit der Öffnung der Sportstätten für die Nutzung durch Vereine vom 27.3.2021)

Es gibt folgende Ausnahmen:
A.  für Kinder- und Jugendsport:
Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel,
ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, sind zur Sportausübung durch Kinder und
Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig.
B. Tischtennis
TT-Spielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Tische aufgestellt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die TT-Platte.
C. Badminton

Badmintonspielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Felder bespielt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die eingezeichneten Badmintonfelder.

 

Unser Ziel war und ist weiterhin, alles Erdenkliche für die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter*innen zu tun. Daher werden wir kein Risiko eingehen durch vorschnelle Öffnungen.

Wie sehen unsere weiteren Öffnungsschritte aus?
Öffnungsschritte sind abhängig von einer stabilen Inzidenz; das bedeutet: von den Vorgaben des Landes sowie des Landkreises.
Das kann ab dem 19.4.2021 wie folgt aussehen:
bei Inzidenz zwischen 50 und 100: a) Sport innen kontaktfrei, b) Sport außen: Kontaktsport, ohne Test;
bei Inzidenz unter 50: Kontaktsport innen möglich

Wie melden uns, wenn es konkrete Lockerungen gibt.


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Lockdown erneut verlängert bis 28.3.2021

Kategorie: Allgemein

Zetel, den 9. März 2021

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

hiermit informiere ich euch darüber, dass das Land Niedersachsen die „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Cov-2 vom 30. Oktober 2020“ bis zum 28. März verlängert hat.

Das bedeutet für uns, dass wir unseren Vereinssport (Sportausübung in normaler Gruppenstärke unter Anleitung eines Übungsleiters/einer Übungsleiterin) noch nicht wieder anbieten dürfen. Das tut uns sehr leid.
Es gelten weiterhin folgende Grundsätze:
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist nur zulässig, wenn
1. diese kontaktlos zwischen max. 5 beteiligten Personen (aus 2 Haushalten) erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

(Quelle: Hygiene-Merkblatt des LK Friesland im Zusammenhang mit der Öffnung der Sportstätten für die Nutzung durch Vereine vom 6.3.2021)

Es gibt folgende Ausnahmen:
A.  für Kinder- und Jugendsport:
Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel,
ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, sind zur Sportausübung durch Kinder und
Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig.
B. Tischtennis
TT-Spielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Tische aufgestellt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die TT-Platte.
C. Badminton
Badmintonspielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Felder bespielt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die eingezeichneten Badmintonfelder.

Unser Ziel war und ist weiterhin, alles Erdenkliche für die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter*innen zu tun. Daher werden wir kein Risiko eingehen durch vorschnelle Öffnungen.

Wie sehen unsere weiteren Öffnungsschritte aus?
Bei stabiler Inzidenz planen wir, unser Vereinsangebot ab dem 6. April 2021 wie folgt öffnen:
bei Inzidenz zwischen 50 und 100: a) Sport innen kontaktfrei, Sport außen: Kontaktsport, ohne Test;
bei Inzidenz unter 50: Kontaktsport innen möglich

So lange müssen wir uns noch gedulden, im Sinne unserer Gesundheit. In den nächsten 3-4 Wochen wird sich im Bereich Testen und Impfen viel tun. Daher sind wir sehr optimistisch, dass wir unsere geplanten Öffnungsschritte auch durchführen können.

Bleibt gesund!

Für den Vorstand:
Gerold Wilksen


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Urkundenverleihung einmal anders

Kategorie: Allgemein

In der Regel werden die Sportabzeichen-Urkunden im Rahmen einer feierlichen Zusammenkunft der Teilnehmenden und der Sportabzeichen-Prüfer*innen überreicht.
Coronabedingt war in dieser Saison alles anders. Größere Zusammenkünfte waren wegen der Kontaktbeschränkungen nicht möglich.
Daher machten sich die Sportabzeichen-Prüfer*innen auf den Weg, um die Teilnehmenden zu Hause mit den Urkunden zu überraschen. So übergab der 1. Vorsitzende Gerold Wilksen die Urkunden an die 4 Mitglieder der Familie Kraul (Christiane, Ralf, Amelie und Daria), die zum wiederholten Mal als Familie am Sportabzeichenwettbewerb teilgenommen hatten.
Insgesamt wurden 45 Urkunden an Erwachsene, 29 an Kinder und Jugendliche sowie 5 an Familien vergeben.
Wann die Saison 2021 eröffnet wird, steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekanngegeben.


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Aussetzung von Mitgliedsbeiträgen gefährdet die Gemeinnützigkeit

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Liebe Mitglieder,
im Folgenden veröffentlichen wir einen Beitrag zur Frage „Gefährdet die Senkung oder Aussetzung von Mitgliedsbeiträgen für die Dauer des Lockdowns die Gemeinnützigkeit“?


Es droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Nach Ausfällen während der Corona-Pandemie:
Steuerberater Fritz Güntzler rät Vereinen von einer Beitragssenkung oder -rückerstattung ab.

Pressespiegel des LandesSportBundes Niedersachsen e.V.
Göttinger Tageblatt 2. Februar 2021
Kein Kinderturnen, keine Damengymnastik, kein Gesundheitskurs in vielen Vereinen ruht der Sportbetrieb, längst nicht alle Klubs sind in der Lage, Online-Ersatzangebote für ihre Mitglieder zu machen.
Vorstände machen sich Gedanken, ihre Mitglieder zu entlasten, weil sie ihnen das übliche Jahresprogramm während der Corona-Pandemie nicht bieten konnten und können.
Beitragssenkungen schienen einigen Verantwortlichen das Mittel der Wahl zu sein, sie sind mit Ankündigungen dazu auch an die Öffentlichkeit gegangen. Das hat den Göttinger
Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler (CDU) auf den Plan gerufen, der als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie als Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen die Vereinsvertreter davor bewahren möchte, Fehler zu machen, die für den Klub gravierende Folgen haben könnten
in finanzieller und rechtlicher Hinsicht.
Vereine denken über Beitragsrückerstattung für ihre Mitglieder nach, weil diese in den vergangenen Monaten coronabedingt das Sportangebot nicht wie gewohnt nutzen konnten. Warum raten Sie als Steuerberater davon ab?
Es ist nachvollziehbar, dass Sportvereine in dieser Situation darüber nachdenken, ihren Mitgliedern die Beiträge rückwirkend zu reduzieren. Schließlich kann coronabedingt nicht das übliche Angebot gemacht werden. Austritte der Mitglieder häufen sich derzeit. Ich muss den Vereinen aber dringend raten, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Es drohen verhängnisvolle Folgen.
Welche Rolle spielen dabei die Vereinssatzungen?
Eine Rückzahlung von Beiträgen an die Mitglieder ist rechtlich grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies in der Satzung oder in einer entsprechenden Beitragsordnung geregelt ist. In den meisten Satzungen ist
die Möglichkeit einer Reduzierung aus sozialen Gründen möglich. Die Finanzverwaltung lässt es aber jetzt auch ohne diese Bestimmung zu, Beiträge für wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder zu mindern. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2021. Dieses ist aber nur die steuerrechtliche Betrachtung. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Vorstand sich nicht zivilrechtlich Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen könnte. Schließlich mindert er das Vereinsvermögen ohne rechtliche Grundlage.
Welche rechtlichen Folgen hätte der Schritt, Beiträge teilweise zu erstatten? Könnte das auch
Auswirkungen auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der jeweiligen Vereine haben?
Nicht erfasst von der Ausnahmeregelung der Finanzverwaltung ist eine Minderung der Beiträge, weil das Vereinsangebot aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann. Zum Beispiel durch ausfallende Übungsstunden und Sportkurse. Es droht also die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wenn gegen diese Vorgaben verstoßen wird. Damit entfielen für den Verein viele steuerliche Vergünstigungen. Es hätte für viele Vereine verheerende finanzielle Folgen. Steuerbefreiungen entfielen. Es dürfen keine
Spendenbescheiningungen ausgestellt werden.
Haben die Vereine Möglichkeiten, durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geratene Mitglieder beitragsfrei zu stellen oder den Beitrag zu ermäßigen? Wenn ja, was müssen Vereine und die betroffenen Mitglieder dabei beachten?
Eine Minderung der Beiträge ist möglich bei entsprechender Regelung in der Satzung oder bis zum 31. Dezember 2021 auch steuerrechtlich ohne satzungsrechtliche Regelung, wenn dem Verein die coronabedingte wirtschaftliche Notlage plausibel durch das Mitglied dargelegt werden kann. Eine umfassende Prüfung ist durch den Verein nicht nötig. Eine pauschale Reduzierung für alle ist nicht zulässig. Abraten würde ich auch davon, durch die Mitgliederversammlung rückwirkend entsprechende Regelungen zu treffen. Das entbindet zwar den Vorstand von eventueller zivilrechtlicher Haftung, aber ob dies auch steuerrechtlich trägt, ist doch sehr zweifelhaft.
Sollte ein Verein für 2021 eine Beitragssenkung planen, was muss dabei die Mitgliederversammlung berücksichtigen?
Der Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins steht es natürlich frei, die Mitgliedsbeiträge neu festzusetzen. Also auch zu mindern. Zu beachten ist aber, dass die neu festgesetzten Beiträge auch ausreichen müssen, die laufenden Kosten zu decken. Ansonsten müssten ja Rücklagen aus der Vergangenheit verbraucht werden. Oftmals sind auch öffentliche Zuschüsse an Mindestbeiträge geknüpft. Diese könnten aber auch gefährdet sein, wenn das Vereinsvermögen durch rückwirkende Beitragsreduzierungen gemindert wird.
Was raten Sie den Vereinen abschließend?
Ich empfehle den Vereinen, vorsichtig vorzugehen und sich bei diesen komplexen Fragestellungen unbedingt rechtlich beraten zu lassen. Empfehlenswert ist auch eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung.
Von Kathrin Lienig“



Fazit für unseren Verein:
1. Mitgliedsbeiträge sind für die Erhaltung der Strukturen des Vereins und für die Begleichung der laufenden Kosten zu verwenden (z.B. Gebäudeunterhaltung, Kosten für die Geschäftsstelle usw.).  Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen des Vereins ergibt sich daraus nicht, auch dann nicht, wenn wie jetzt in der Corona-Krise auf Grund des Lockdowns der Sportbetrieb ruht bzw. eingeschränkt ist.

2. Eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge ist in unserer Satzung nicht vorgesehen und damit rechtlich nicht zulässig.
Es droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wenn gegen diese Vorgaben verstoßen wird. Damit entfielen für den Verein viele steuerliche Vergünstigungen. Es hätte für viele Vereine verheerende finanzielle Folgen. Steuerbefreiungen entfielen. Es dürfen keine Spendenbescheiningungen ausgestellt werden.
3. Durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geratene Mitglieder können bis zum 31.12.2021 auf Antrag
beitragsfrei gestellt werden, wenn dem Verein die coronabedingte wirtschaftliche Notlage im Einzelfall plausibel durch das Mitglied dargelegt werden kann.
4. Eine pauschale Reduzierung für alle ist nicht zulässig.

Zetel, den 16.2.2021
Gerold Wilksen
1. Vorsitzender

 


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