Sportbetrieb bleibt eingeschränkt bis 9. Mai 2021

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Sportbetrieb bleibt eingeschränkt bis 9. Mai 2021

Kategorie: Allgemein

Zetel, den 18.4. 2021

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

hiermit informiere ich euch darüber, dass das Land Niedersachsen die „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Cov-2 vom 30. Oktober 2020“ bis zum 9. Mai 2021 verlängert hat.

Das bedeutet für uns, dass wir unseren Vereinssport (Sportausübung in normaler Gruppenstärke unter Anleitung eines Übungsleiters/einer Übungsleiterin) weiterhin noch nicht wieder anbieten dürfen. Das tut uns sehr leid.

Es gelten weiterhin folgende Grundsätze:
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist nur zulässig, wenn
1. diese kontaktlos mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen
Haushalts erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

(Quelle: Hygiene-Merkblatt des LK Friesland im Zusammenhang mit der Öffnung der Sportstätten für die Nutzung durch Vereine vom 27.3.2021)

Es gibt folgende Ausnahmen:
A.  für Kinder- und Jugendsport:
Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel,
ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, sind zur Sportausübung durch Kinder und
Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig.
B. Tischtennis
TT-Spielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Tische aufgestellt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die TT-Platte.
C. Badminton

Badmintonspielerinnen und -spielern wird erlaubt, ihre Hallenzeiten entsprechend zu nutzen unter folgenden Vorgaben: Pro Hallendrittel dürfen max. 4 Felder bespielt werden. Es wird in nicht wechselnden Gruppen (zu zweit, keine Doppel) gespielt (also max. 8 Personen pro Hallendrittel). Es erfolgt keine Anleitung. Der Abstand ergibt sich durch die eingezeichneten Badmintonfelder.

 

Unser Ziel war und ist weiterhin, alles Erdenkliche für die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter*innen zu tun. Daher werden wir kein Risiko eingehen durch vorschnelle Öffnungen.

Wie sehen unsere weiteren Öffnungsschritte aus?
Öffnungsschritte sind abhängig von einer stabilen Inzidenz; das bedeutet: von den Vorgaben des Landes sowie des Landkreises.

Wie melden uns, wenn es konkrete Lockerungen gibt.

Bleibt gesund!

Für den Vorstand:
Gerold Wilksen


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