Author Archives: Vorstand

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Lockdown verlängert bis 31.1.2021

Kategorie: Allgemein

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
hiermit informiere ich euch darüber – auch wenn ihr es wahrscheinlich schon durch die Presse erfahren habt-, dass der Lockdown verlängert worden ist.

Das bedeutet für den Vereinssport in unserem Bereich, dass Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen bis einschließlich 31. Januar 2021 weiterhin verboten bleiben (§10 der aktuellen Niedersächsischen Verordnung).

Ausnahme: Die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen bleibt zulässig, trifft aber für unser Vereinsangebot nicht zu. Unsere Sportanlagen bleiben geschlossen.

Fazit: Wir dürfen unsere Vereinsangebote noch nicht wieder öffnen, sondern müssen weiterhin Geduld aufbringen und abwarten, wie sich das Corona-Geschehen entwickelt.

Bitte kümmert euch untereinander um eure Gruppenmitglieder, haltet Kontakt, bleibt uns treu! Wir brauchen euch!

Wir melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt.

Bleibt gesund!

Gerold Wilksen
1. Vorsitzender


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Sportbetrieb wird eingestellt ab Montag, 2. November

Kategorie: Allgemein

Turn- und Sportverein Zetel von 1888 e.V.

An alle Mitglieder!
Damit die Verbreitung des Corona-Virus besser bekämpft werden kann, haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen:

Ab Montag, 2.11.2020, ist Amateursport nicht mehr erlaubt.
Daher stellt der TuS Zetel seinen kompletten Trainings- und Punktspielbetrieb ein.
Das gilt auch für Kurse und den Reha-Sport.
Dauer der vorläufigen Maßnahme: bis Ende November 2020

Das TuS-Forum bleibt für Publikumsverkehr nach vorheriger telefonischer Anmeldung geöffnet.

Die Geschäftsstelle ist zu den bekannten Öffnungszeiten telefonisch erreichbar unter Tel. 04453-6896, zu allen anderen Zeiten per Mail unter kontakt@tuszetel.de.

Wir bitten um Verständnis.

Zetel, den 29.10.2020

Gerold Wilksen
1. Vorsitzender


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Gemeinsam gegen Brustkrebs

Kategorie: Allgemein

Die Rehasportgruppe Frauen in der Krebsnachsorge des TuS Zetel hat an dem Spendenlauf der Stiftung Deutsche Krebshilfe „Gemeinsam gegen Brustkrebs “ mit einem 5 Kilometer Walking-Lauf teilgenommen.

Der Lauf fand virtuell statt. Dabei wurde der Lauf in einer Vorgehensweise organisiert, dass die Gruppe gemeinsam im Neuenburger Urwald starten konnte.

Mit Spaß und Freude im Vordergrund, stand das gemeinsame Bewältigen der Strecke an. Der Wettkampfcharakter blieb außen vor. Anschließend stärkte sich die Gruppe bei einem Picknick. Trotz des aufkommenden Regens blieb die gute Stimmung ungetrübt.


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Winterwanderer gestartet

Kategorie: Allgemein

Am 10.Oktober starteten die Wandernden des TUS Zetel in die Wintersaison über Strecken von 5 und 10 Kilometer. Trotz einer  nicht allzu positiven Wettervorhersage starteten die Teilnehmenden standardmäßig um 14 Uhr beim Spielplatz am Treffpunkt von Raiffeisenstraße, An der Hasenweide und Kronshörner Padd (alte Bahntrasse Zetel-Bockhorn).

Wandern ist -wie auch Walking und Radeln- als Frischluftsportart selbst in Zeiten mit Einschränkungen wegen COVID 19 unter Einhaltung von wenigen Einschränkungen (hauptsächlich Abstandsregelung) gut geeignet, dem Winterspeck vorzubeugen und für nahezu jeden geeignet.


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Ein guter Start in die Saison

Kategorie: Allgemein

Im ersten Spiel der Saison der Regionsliga, der TuS Zetel Basketballerinnern bezwangen sie die Damen des BTB Royals mit 61:49. Ohne die fehlende Jule Scheebaum und Lisa Schulz konnten sie dennoch gegen die starke Abwehr der erfahrenden Spielerinnen aus Oldenburg überraschen. Spannend war es von der ersten bis zur letzten Minute.

Die TuS Zetel Basketballerinnen konnten lediglich einen geringen Punkteabstand zu den BTB Royals halten, wobei oft großer Druck auf ihnen lag.  Zum Ende hin gewannen sie dennoch mit 12 Punkten Differenz. Nicht zu halten war die Korbjägerin der letzten Saison, Neele Bennje, mit 34 Punkten. Nina und Jule Willms überzeugten mit guten Pässen und aggressiver Abwehr. Die erfahrenen Ricarda Stoplock, Gesa Bosse und Neuzugang Jocelyne Fields hatten für eine stabile Defensive und zahlreiche Rebounds gesorgt. Im Spielaufbau wurde viel Tempo durch Mascha Bujisic und Xenia Makeev hervorgebracht. Im Endeffekt zeigte sich eine gute Teamleistung.

Das nächste Saisonspiel gegen die Jade Giants findet am 25.10 um 12:30Uhr in Wilhelmshaven statt. Die TuS Zetel Basketballerinnern suchen weiterhin neue Spielerinnen in jedem Alter. Momentan existiert unter anderem eine U12 Mädchenmannschaft. Alle Mädchen, die Freude am Mannschaftssport in einem erfolgsorientierten Team haben, sind herzlich willkommen. Wir trainieren montags, mittwochs und freitags ab 17:30 – 19:00Uhr in der kleinen Halle Westerende.

Weitere Infos unter der WhatsApp Nummer: +49 15906282614


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Winterwandern

Kategorie: Allgemein

Am 10. Oktober beginnt für die Wandernden des TuS Zetel die neue Wintersaison. Zusätzlich zur ganzjährig stattfindenden 10 km Runde (ca. zwei Stunden) wird dann auch wieder eine 5 km Runde (ca. eine Stunde) angeboten.

Wegen der COVID-19-Situation wird dabei explizit auf die existierenden Regelungen verwiesen. Speziell für diese Gruppen relevant sind dabei derzeit die Abstandsregelungen (untereinander jeweils 2 Meter), die jeweilige vorherige Anmeldung bei der Gruppenleitung sowie der Verzicht auf Fahrgemeinschaften bei Anfahrt im Auto. Genaueres ist dem zugehörigen Hygienekonzept zu entnehmen (elektronische Zusendung auf Wunsch).

Start ist traditionell jeweils samstags um 14 Uhr am Spielplatz „An der Hasenweide“.

Für Rückfragen: 04453 483 9594


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Corona Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland vom 26.9.2020

Kategorie: Allgemein

Der Landkreis Friesland hat eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie Covid-19 erlassen.
Sie gilt ab sofort (26.9.2020) bis einschl 11. Oktober.
Wir bitten um strengste Beachtung.
für den Vorstand:
Gerold Wilksen, 1. Vorsitzender



Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland

zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV2 durch Einschränkungen des sozialen Lebens, des Schulunterrichts und im Bereich der Ausübung des Freizeit- und Vereinssports im Landkreis Friesland mit Ausnah-me der Inselgemeinde Wangerooge
Gemäß § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit §§ 2 Absatz 1 S. 1 Nr. 2; 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöDG) und § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) sowie § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf höchstens 6 Personen begrenzt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB und von Personen aus 2 Hausständen. § 1 Abs. 5 und 6 der Nds. Corona-Verordnung bleibt unberührt (Zusammenkünfte aus den dort definierten besonderen Anlässen und Versammlungen, also z. B. Hochzeitsfeiern, standesamtliche Trauung oder entsprechende Jubiläen, Feiern zur Taufe, Erstkommunion/Konfirmation, Beerdigung).

2. Die zu Nr. 1 S. 1 angeordneten Kontaktbeschränkungen gelten entsprechend für Betriebe des Gaststättengewerbes i. S. d. § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes pro Tisch/Tischeinheit.

3. Freizeit- und Vereinssport
Der Liga-Betrieb von Freizeit- und Vereinsmannschaften im Landkreis Friesland wird untersagt. Das Training in einer festen Gruppe/festen Mannschaft ist erlaubt sowie Freundschafts- oder Trainingsspiele innerhalb der festen Gruppe/festen Mannschaft. Freundschafts- oder Trainingsspiele mit anderen Gruppen/Mannschaften sind nicht erlaubt.
Ausnahmen:
Ausgenommen von dem Verbot sind Sportarten, die bisher ausschließlich kontaktlos ausgeübt wurden und bei denen bisher zu jeder Zeit ein Abstand von 2 Metern zwischen den sportausübenden Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, eingehalten wurde, (z. B. Tennis (Einzel bzw. Doppel, sofern der Doppelpartner zum eigenen Hausstand gehört), Golfsport, Reitsport, Sportkurse, etc.).

4. Die Schulklassen sind ab dem 01.10.2020 im Zwei-Schicht-System zu unterrichten. Sofern eine Durchmischung der Kohorten erfolgt (z.B. Kursunterricht) ist während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

5. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich 11. Oktober 2020 für den Landkreis Friesland mit Ausnahme der Gemeinde Wangerooge.

6. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.

7. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

Begründung
Rechtsgrundlage für diese Regelungen ist § 28 Abs. 1 IfSG. Nach Satz 1 des 28 Abs. 1 IfSG hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Nach Satz 1 Halbsatz 2 kann die zuständige Behörde insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Nach Satz 2 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Gem. § 28 der Nds. Corona-VO können die örtlichen Behörden über die Verordnung hinausgehende Anordnungen treffen und generelle Betretungsverbote erlassen, sofern dies im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist.
Der Landkreis Friesland ist die für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten sachlich und örtlich zuständige Behörde (§ 28 Abs. 1 IfSG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Satz 3 NGöGD). Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. Im Landkreis Friesland und auch in vielen anderen Landkreisen wurden bereits mehrere erkrankte, krankheitsverdächtige und krankheitsgefährdete Personen im Sinne des § 2 Nr. 4, 5 und 7 IfSG identifiziert.
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Es besteht weltweit, deutschland-, niedersachsen- und kreisweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit kreisweit starker Zunahme der Fallzahlen im Landkreis Friesland innerhalb weniger Tage. Eine deutliche Zunahme der Fallzahlen ist gerade im Bereich des Landkreises Friesland zu verzeichnen. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Ausbreitung des Virus und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 am 11.03.2020 als Pandemie eingestuft.
Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung im Landkreis Friesland wird derzeit als hoch eingeschätzt. COVID-19 ist sehr infektiös. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Zudem ist es mittlerweile zu einer flächendeckenden Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus im gesamten Landkreis Friesland gekommen, mit Ausnahme der Inselgemeinde Wangerooge.
Ziel muss sein, die Infektionskurve zu verlangsamen, um eine weitere Ausbreitung innerhalb des Landkreises Friesland zu verhindern. Weitreichende effektive Maßnahmen sind daher dringend notwendig, um im Interesse des Gesundheitsschutzes Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.
Seit Montag, dem 21.09.2020, ist die Anzahl der positiv getesteten Personen stark angestiegen. Insbesondere Personen aus dem Landkreis Friesland sind vom Infektionsgeschehen betroffen. Infektionsschwerpunkte bilden vor allem die Bereiche des sozialen Zusammenlebens wie Sport, Vereine, Schule, gastronomische Einrichtungen/Betriebe.
Trotz der Vorgaben der Nds. Corona-Verordnung und des Vorliegens von Hygienekonzepten in Schulen, Vereinen, gastronomischen Einrichtungen/Betriebe konnte eine Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich des Landkreises Friesland nicht verhindert werden. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im sozialen Zusammenleben ist darüber hinaus bei uneingeschränkter Aufrechterhaltung der Kontaktmöglichkeiten und trotz Einhaltung der Vorgaben der Nds. Coronona-Verordnung und Einhaltung der Hygienekonzepte nicht zu verlangsamen oder zu unterbrechen.
Durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland werden Maßnahmen zur Entschleunigung der Verbreitung und Unterbrechung der Infektionsketten des Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt. Diese Maßnahmen reduzieren zunächst soziale Kontakte und Zusammenkünfte größerer Personengruppen im privaten und öffentlichen Bereich sowie der Schule.
Nach eindringlicher Einschätzung der Fachexperten des Gesundheitsamtes ist damit zu rechnen, dass, ohne das Ergreifen von Maßnahmen im Landkreis Friesland, kurzfristig eine neue Eskalationsstufe der Pandemiebewältigung im gesamten Landkreis Friesland eintreten wird. Es wird dann nicht mehr ausreichen, die Ansteckungen zurückzuverfolgen und alle betroffenen Personen unter Quarantäne zu nehmen oder punktuell Maßnahmen zu ergreifen. Die Ansteckungsketten müssen somit kurzfristig noch effektiver unterbrochen werden. Dieses gilt insbesondere für die üblicherweise kontaktstarken sozialen Bereiche in den Städten/Gemeinden, in denen eine rasante Ausbreitung des Virus zu verzeichnen ist.
Die umzusetzenden Maßnahmen sind nach fachlicher Risikobewertung auch zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und Eindämmung der Verbreitung zwingend erforderlich und in diesem Stadium noch erfolgversprechend möglich. Die notwendigen und differenzierten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in besonderen Bereichen der Gesellschaft in den betroffenen Gemeinden dienen ebenfalls der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems im gesamten Landkreis Friesland über einen absehbar längeren Zeitraum hinaus.
Diese kontaktreduzierenden Maßnahmen tragen außerdem in besonderer Weise zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen bei. Denn gegen den SARS-CoV-2 Virus steht derzeit keine Impfung bereit und es stehen keine gezielten, spezifischen Behandlungsmethoden zur Verfügung. Zielsetzung ist zudem eine Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten.
Aus den genannten Gründen ist ein legitimer Zweck für die Maßnahmen gegeben. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich. Damit sind die Maßnahmen auch geeignet.
Die Allgemeinverfügung ist auch angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebtem Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht. Zudem sind diese Maßnahmen inhaltlich, zeitlich und räumlich auf das notwendige Maß begrenzt, um eine wirksame Verbreitung des Virus zu unterbinden. Ohne die getroffenen Maßnahmen bestünde die Gefahr, dass es zu einer unbemerkten Verbreitung des Corona-Virus in den genannten Bereichen kommt.
Da in der Inselgemeinde Wangerooge derzeit keine SARS-CoV-2-Infektionen bekannt sind, wird diese Gemeinde von dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Die mit dieser Allgemeinverfügung getroffenen Maßnahmen sind damit insgesamt verhältnismäßig.
Sonstige Hinweise:
Personen, die in andere Landkreise innerhalb Niedersachsens, andere Bundesländer oder andere Länder reisen, sind angehalten, sich entsprechend über Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften des Reiseziels zu informieren.
Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG dar. Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
Bekanntmachungshinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg Klage erhoben werden.
Jever, 25.09.2020
Landrat
In Vertretung Vogelbusch
1.Kreisrätin


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Urkundenverleihung Goldener Fisch

Kategorie: Allgemein

Die Urkundenverleihung des Goldenen Fisch fand im Naturfreibad Zetel statt. 117-mal wurde der Schwimmwettbewerb „ Gesund durch Bewegung – Goldener Fisch“ absolviert. Es gab 16 Erstteilnahmen, darunter  13 Kinder und Jugendliche. Traute Erdmann und Helga Ziergiebel erhielten zum 40. Mal eine Urkunde. Die Aktion wird vom TuS Zetel organisiert und von der Gemeinde unterstützt. Der Einsatz von Herbert Schumacher und seinem Team wird durch die Vielzahl von Schwimmbadbesuchern gewürdigt. Jugendwartin Christiane Peters und Wiebke Dierks übernahmen die schriftliche Organisation.

Die Urkundenverleihung übernahm die 2. Vorsitzende Anette Döring Schulte. Als Vertreter der Gemeinde Zetel durfte  der stellvertretende Bürgermeister Eckhard Lammers begrüßt werden.

 


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Rehasport für Frauen in der Krebsnachsorge

Kategorie: Allgemein

Der TuS Zetel bietet eine Reha-Sportgruppe für Frauen in der Krebsnachsorge an. Sie findet jeden Mittwoch von 11:00 -12:00 Uhr im TuS Forum in der Danziger Straße 25 statt.

Mit funktioneller Gymnastik, Übungen zur Koordination und Körperwahrnehmung, aber auch zur Stärkung des Herz- Kreislauf- Systems soll eine Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeiten erreicht werden. Entspannungstechniken runden das Programm ab.

Bei Interesse gibt Daniela Löffel unter 04451/952887 gern weitere Auskünfte. Telefonische Anmeldung im TuS Büro dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr unter Tel. 04453/ 6896.


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Aktiv-Fitness

Kategorie: Allgemein

Ab Montag, dem 31. August findet wieder Sport der Aktiv Fitness Gruppe statt.

Ein ganzheitliches Sportprogramm in Kombination aus Bewegung und Dehnung sowie Kraft und Ausdauer wird bei diesem Angebot angeführt. Ziel der Übungen ist es, die Leistungsfähigkeit zu steigern, Energiereserven aufzubauen, das Herz-Kreislaufsystem zu stärken, die Koordination zu verbessern und die Wirbelsäule zu kräftigen.

Einseitigen Alltagsbelastungen und Bewegungsmangel kann bei diesem Fitnessprogramm effektiv entgegengewirkt werden. Bauch, Beine und Po werden durch gezielte Übungen in angenehmer Weise geformt.

Die Vorgaben des Hygienekonzeptes müssen eingehalten werden. Beim Betreten sowie beim Verlassen der Halle müssen die Hände desinfiziert und ein Mund Nasen Schutz getragen werden.

Die funktionelle Sportstunde wird mit ausreichendem Sicherheitsabstand durchgeführt.

Beginn ist um 19.15 Uhr in der Turnhalle Westerende.

Mitzubringen sind Sportschuhe Isomatte und Handtuch.

Weitere Informationen erteilt Maren Meding Schimmelpenning

Tel 04453/4763

 

 


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