Grundsätze für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im TuS Zetel

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Grundsätze für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im TuS Zetel

Kategorie: Allgemein

Der TuS Zetel nimmt seinen Sportbetrieb unter strenger Beachtung der zur Zeit geltenden Vorgaben Schritt für Schritt wieder auf.

1. Im TuS-Forum (Danziger Straße 25) ist der Trainingsbetrieb ab Donnerstag, dem 28.5. wieder möglich. Wann genau die einzelnen Sportgruppen wieder anfangen, erfahren die Teilnehmenden durch den/die Übungsleiter*in, die durch den Vorstand in das Hygienekonzept für diese Sportstätte eingewiesen wurden.
2. Outdoor-Sport ist möglich im Stadion Westerende und auf dem Sportplatz bei der IGS unter Beachtung eines für die jeweilige Outdoor-Gruppe erstellten Hygienekonzeptes.
3. Wandern und Walking/Nordic-Walking außerhalb der o.a. Outdoor-Sportanlagen unterliegt weiterhin den Regelungen für das Verhalten im öffentlichen Raum(max. 10 Personen aus 2 Haushalten).
4. Für die Radsportabteilung gelten Sonderbestimmungen.
5. Die Sporthalle bei der IGS soll ab  Montag, 8.6.2020 wieder den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings hat der Landkreis Friesland bisher noch kein Hygienekonzept vorgelegt. Die Teilnehmenden der jeweiligen Gruppen werden durch ihre/n Übungsleiter*in informiert, wann genau der Sportbetrieb wieder aufgenommen wird.
6. Die Turnhalle Westerende bleibt bis auf Weiteres für den Vereinssport gesperrt; sie wird für die Notbetreuung der Grundschule benötigt.
7. Für die Alte Schule Marschstraße gibt es noch keine Freigabe.

Für alle Gruppen gilt:
Der/Die Übungsleiter*in erstellt ein gruppenspezifisches Hygienekonzept und legt es dem Vorstand vor. Nach Genehmigung des Konzepts informiert der/die Übungsleiter*in die Gruppe über den Termin der Aufnahme des Sportbetriebs.
Die zu erstellenden Hygienekonzepte der einzelnen Gruppen basieren auf den u.a. allgemeinen Grundsätzen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im TuS Zetel.

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Grundsätze für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im TuS Zetel
Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs im TuS Zetel sind:

  • die Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen
    gegen die Ausbreitung des Corona-Virus Vom 22. Mai 2020
  • die 10 Leitplanken des DOSB;
  • sportartspezifische Übergangsregeln der Landesfachverbände;
  • Vorgaben des Landkreises Friesland und der Gemeinde Zetel
  1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist Übungsleitern/Übungsleiterinnen das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Sporteinheit sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
  2. Jeder Teilnehmende muss sich vorab bei dem/der Übungsleiter*in für die Teilnahme an der Sportstunde anmelden. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder
    Krankheitssymptomen von Corona dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  3. Die Gruppengröße wird entsprechend der räumlichen Gegebenheiten angepasst. Jeder Teilnehmer hat durchgängig einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten, auch vor und nach der Übungseinheit.
  4. Der/Die Übungsleiter*in führt eine Anwesenheitsliste mit den Telefonnummern der Teilnehmenden und weist die Teilnehmenden auf die geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften hin. Er/Sie ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.
  5. Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während der Stunde kann die Maske abgelegt werden.
  6. Der Sport wird kontaktfrei durchgeführt. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen usw. wird komplett verzichtet.
  7. Das Bilden von Fahrgemeinschaften ist nicht erlaubt; Zuschauer sind nicht gestattet.
  8. Die Übungsleiter*innen und Teilnehmenden kommen bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Umkleidekabinen und Duschräume sind geschlossen und dürfen nicht benutzt werden. Toiletten dürfen unter Beachtung der Hygienevorschriften benutzt werden.
  9. Jeder Teilnehmende bringt nach Möglichkeit seine eigenen Handtücher und Matten mit. Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
    Die Übungsleiter*innen weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenflächen zu und markieren diese (z. B. mit Stühlen, Hütchen, Kreisen, Stangen usw.). Straßenschuhe werden vor dem Betreten der Sportfläche ausgezogen, aber mit in die Halle genommen.
  10. Geräteräume werden nur von den Übungsleitern/Übungsleiterinnen betreten.
  11. Sämtliche vom Verein bereitgestellten Sportgeräte werden gereinigt und desinfiziert (Nutzung von Einmalhandschuhen wird empfohlen.).
  12. Ein Outdoortrainingsbereich muss deutlich abgesperrt sein. Outdoortraining findet ausschließlich auf vereinseigenen Flächen (Danziger Straße 25) bzw. der Gemeinde Zetel (Sportanlage Westerende) sowie des Landkreises Friesland (Sportplatz bei der IGS) statt.
  13. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln durch den gekennzeichneten Ausgang.
  14. Die Übungsleiter*innen lüften die genutzten Räumlichkeiten und desinfizieren die benutzen Türklinken.
  15. Die Kontakte unter den Übungsleiter*innen werden auf ein Mindestmaß reduziert; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Stand: Freitag, 22. Mai 2020


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